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Wenn der Genuss von Joghurt oder Obst zu Krämpfen oder Atembeschwerden führt, müssen die entsprechenden Lebensmittel vom Speiseplan gestrichen und Alternativen gefunden werden. Oft sind es nur einzelne Nahrungsmittel, die nicht vertragen werden, manchmal fallen aber ganze Lebensmittelgruppen aus. Bei der Fructosemalabsorbtion etwa kann der Betroffene nur noch begrenzte Mengen Obst sowie solches mit geringen Mengen Fructose essen. Eine ausgewogene Ernährung ist ohne Obst aber schwierig. Das Ziel einer Ernährungsberatung liegt nun darin, die Regeln einer gesunden Ernährung individuell umzuschreiben und an den Klienten anzupassen. Der Berater zeigt Alternativen auf, damit die Nährstoffversorgung dennoch gesichert bleibt. Auch für Neurodermitis-Betroffene und Eltern eines allergiegefährdeten Kindes kann eine Beratung sinnvoll sein.
Wie finden Sie nun einen qualifizierten Ernährungsberater? Da der Begriff des Ernährungsberaters nicht gesetzlich geschützt ist, reicht es nicht, in den gelben Seiten nachzuschauen. Zwar erhalten Sie dort Adressen, Auskunft über die Qualifikation und Ausbildung bekommen Sie hier aber nicht. Ein Berater sollte über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, entweder in Form einer Ausbildung zum Diätassistenten oder in einem Studium zum Oecotrophologen (Ernährungswissenschaftler). Darüber hinaus bietet der Verband der Oecotrophologen ein Zertifikat an: "Ernährungsberater/in VDOE", das ein Qualitätsmerkmal für fachkundige Beratung darstellt. Auch die DGE bietet eine Qualifizierung zum "Ernährungsberater DGE" an. Beide Zertifikate sind an eine regelmäßige Fortbildung gebunden.
In einem nächsten Schritt sollten Sie bei den entsprechenden Verbänden nachfragen, ob der Berater dort registriert ist. Aber Sie werden nicht allein gelassen, der Deutsche Asthma- und Allergiebund oder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bieten auf ihren Internetseiten Hilfestellungen an. Auf der Internetpräsenz des DGE etwa können Sie nach Postleitzahl sortiert, einen kompetenten Berater finden. Im Kasten rechts haben wir weitere Adressen zur Verfügung gestellt, die Auskunft über eine qualitative Ernährungsberatung geben und bei der Suche helfen.
Je nach Kasse werden die Kosten für die Beratung übernommen, die tatsächliche Erstattung liegt dabei je nach Kasse zwischen 30 und 80 Prozent. Jedoch gibt es zwei Voraussetzungen. Zum Einen muss Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit einer solchen Beratung bescheinigen. Zum anderen muss der Ernährungsberater von der Kasse anerkannt sein. Dies ist nur der Fall, wenn er über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Nur Beratungen von Diätassistenten, diplomierten Ernährungswissenschaftlern und Ärzten mit einer ernährungsmedizinischen Fortbildung werden anerkannt.
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