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Lebensmittelkennzeichnung: 100 Tage Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de

Vor etwas mehr als 100 Tagen startete das Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de. Auf einer Pressekonferenz zieht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz: "Das Portal ist nicht nur Diskussionsplattform, sondern vor allem eine wichtige Informationsquelle. Die Seite bündelt wertvolle Informationen, die sich die Verbraucher früher mühsam zusammensammeln mussten."

Das Portal ist Bestandteil der Initiative "Klarheit und Wahrheit". Mit dieser Initiative möchte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Verbraucher über Lebensmittelkennzeichnung informieren und sie besser vor Täuschungen schützen. Zudem werden auch Unternehmen darin bestärkt, ihre Produkte verbraucherfreundlicher zu kennzeichnen.

Die Informations- und Austauschplattform ermöglicht Verbrauchern, sich aktiv in der Diskussion über Lebensmittelkennzeichnung zu beteiligen. Träger des Projektes sind der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hessen.

"Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf einer Pressekonferenz in Berlin. Der Förderbetrag wurde erneut erhöht, sodass Verbraucherzentralen Kapazitäten verstärken und Meldungen der Verbraucher noch schneller bearbeiten können.

Seit Beginn des Portals sind über 3800 Produktmeldungen eingegangen, jeden Tag kommen 20 neue hinzu. Unter Leitung der Verbraucherzentrale Hessen werden die Meldungen geprüft, bearbeitet, rechtlich eingeschätzt und beantwortet. Bislang sind jedoch erst 72 Produkte online.

Hauptärgernis der Verbraucher: Die Werbung und Verpackung gaukelt etwas vor, was in den Produkten tatsächlich gar nicht enthalten ist. Auch Aussagen wie "ohne Geschmacksverstärker" rufen Unmut hervor. Denn meist finden sich Zutaten mit ähnlicher Wirkung in dem Lebensmittel, oft Hefeextrakt, der ebenfalls glutamathaltig ist. Im Fall des Geschmacksverstärkers Glutamat kann diese Aussage unangenehme Folgen haben. Menschen mit einer Glutamat-Unverträglichkeit leiden nach dem Genuss unter verschiedenen Beschwerden. Hier sind eindeutigere Aussagen nötig.

Quelle: BMELV

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