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Nach vier Jahren Zulassungsverfahren hat die EU-Lebensmittel-Kommission beschlossen, den Süßstoff Stevioglycosid zur Verarbeitung in Lebensmitteln zuzulassen. Diese Süßstoffe werden aus der Pflanze Stevia gewonnen und haben gegenüber Zucker und künstlichen Süßstoffen viele Vorteile. Somit profitieren besonders Menschen mit einer Zuckerunverträglichkeit.
Die Kommission hat festgestellt, dass dieses Süßungsmittel weder krebserregend ist noch fruchtbarkeitsschädigende Auswirkungen hat. Zuvor war in einer Studie (1999) der EU-Lebensmittelkommission herausgefunden worden, dass große Mengen die Fruchtbarkeit von Ratten beeinträchtigt.
Der Stevia-Extrakt darf nun als Süßungsmitteln in den verschiedensten Lebensmitteln eingesetzt werden. Ob im Joghurt, Erfrischungsgetränk oder in der Schokolade. Dennoch darf die Pflanze in Deutschland nicht angebaut werden. Zudem müssen sich die Hersteller an bestimmte Höchstmengen halten. Auch das reine Kraut darf nicht verwendet werden.
So neu ist dieses Süßungsmittel nicht, die Ureinwohner Südamerikas nutzen das Süß- oder Honigkraut, wie es auch bezeichnet wird, schon seit mehr als 500 Jahren. In anderen Ländern wie Japan oder China kann man schon lange mit Stevia gesüßte Lebensmittel konsumieren.
Stevia hat viele Vorteile. So hat es keinerlei Kalorien und ist bis zu 300mal süßer als Zucker. Zudem verursacht es keinen Karies und ist im Gegensatz zu künstlich hergestellten Süßungsmitteln wie Aspartam oder Cyclamat vollkommen natürlich. Einer Studie zufolge wirkt Stevia sogar leicht blutdrucksenkend. Eine tägliche Aufnahmemenge von 4 mg Stevioglycosiden gelten laut einer Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als unbedenklich.
Steviogylcoside finden sich ab Dezember 2011 unter der Nummer "E 960" in der Liste der Zusatzstoffe.

Menschen mit dieser Unverträglichkeit bekommen schon bei kleinen Mengen Sorbit Bauchschmerzen, Durchfälle und Erbrechen. Mehr...
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