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Am 20. Juli tritt in Deutschland die neue EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft, die höhere Auflagen für neu produziertes Spielzeug enthält. Das Bundesverbraucherministerium begrüßt die neuen Regelungen. Aber hinsichtlich chemischer Substanzen sind die Regelungen noch viel zu lasch. Auch die Hersteller müssen sich weiterhin nicht von unabhängigen Instituten prüfen lassen, es genügt der Selbsttest und das CE-Zeichen.
Es gilt ein prinzipielles Verbot von krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen in Spielzeug. Allerdings ist dieses nicht umfassend genug. Zwar dürfen diese Substanzen nur dort verarbeitet werden, wo die Kinder nicht herankommen, Verbraucherschützer kritisieren aber die weiterhin zu hohen Grenzwerte. So gilt etwa für das krebserregende Benzoapyren ein Grenzwert von 100mg/kg – dieser liegt bis zu 1000mal höher als in Autoreifen. „Dabei können selbst minimalste Mengen davon schädlich sein - besonders bei Kindern", sagt Bärbel Vieth, Chemikerin beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert beispielsweise einen Grenzwert von 0,2mg/kg für krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zudem sind 40 weitere krebserregende Stoffe weiterhin erlaubt.
Auch der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen ist nicht generell verboten. Sie dürfen in geringen Mengen immer noch verarbeitet werden. Komplizierter werden die Regelungen, wenn Spielzeug zusammen mit Lebensmitteln verkauft wird – wie es etwa bei dem beliebten Überraschungsei der Fall ist. Das eigentliche Spielzeug darf nicht fest mit dem Lebensmittel verbunden sein, um die Gefahr des Verschluckens kleiner Teile zu mindern. Zudem gelten verpflichtende Warnhinweise. Diese müssen mit „Achtung“ beginnen und gut lesbar auf der Verpackung angebracht sein.
Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die neue Regelungen: „Die Sicherheit von Kindern hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Was jetzt umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Deutschland hat sich in Europa erfolgreich für höhere Schutzstandards eingesetzt und wird in anderen Bereichen weiter auf Verbesserungen dringen“, so Aigner.
Es sind weitere Vorschriften und Nachbesserungen geplant, die innerhalb der EU noch diskutiert werden. Sie sollen am 20. Juni 2013 in Kraft treten.
Auch innerhalb der neuen EU-Spielzeugrichtline gibt es Nachbesserungsbedarf. Besonders was den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz betrifft, sind die neuen Regelungen noch unzureichend. „Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass zum Schutz der Kinder alles unternommen werden muss, um rechtzeitig bis zum Anwendungsbeginn im Juli 2013 zu Verbesserungen zu kommen. Diese Zeit müssen wir nutzen“, sagte Aigner.
So müssten Grenzwerte bestimmter Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Arsen und Quecksilber weiter abgesenkt werden. Auch die Grenzwerte für den Hautkontakt mit Nickel müssen aufgenommen werden. Immerhin sind bereits 10 Prozent aller Kinder gegenüber Nickel sensibilisiert. Auch der Schutz vor allergieauslösenden Stoffen ist noch nicht optimal.
Die neue Spielzeugrichtlinie wird durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 2. GPSGV) umgesetzt.
Quellen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stiftung Warentest, BfR, Deutschlandradio
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