EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf neue Lebensmittel-Kennzeichnung

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einigen sich am 22. Juni auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung. Stimmt das EU-Parlament zu, werden ungesunde, allergene oder billig produzierte Lebensmittel leichter erkennbar sein. Am 5. Juli wird über die neuen Regeln abgestimmt, die neuen Verordnungen könnten noch vor der Sommerpause angenommen werden. Sie müssen in spätestens drei Jahren angewendet werden, für die Nährwertangaben gilt ein Zeitraum von fünf Jahren. In Deutschland setzen viele Hersteller die Angaben bereits freiwillig um.

„In Deutschland gibt es ein großes Angebot an hochwertigen Lebensmitteln und laufend neue Produktinnovationen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sorgen für mehr Transparenz und erleichtern es Verbrauchern in der gesamten EU, sich über die Qualität der Lebensmittel zu informieren und sich so zu ernähren, wie sie es für richtig halten“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin.

Die Neuerungen im Überblick

  • Kennzeichnung der Nährwerte

Bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter müssen die Nährwerte auf der Packung angegeben sein. Zu den verpflichtenden Angaben gehören: Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Zusätzlich können die Hersteller weitere Nährwerte angeben. Alle verpflichtenden Informationen müssen in mindestens 1,2 mm großer Schrift auf die Packung gedruckt werden.

  • Transfettsäuren

Die ungesunden Fette, vornehmlich enthalten in frittierten oder gebackenen Lebensmitteln müssen nicht auf der Verpackung angegeben werden. Jedoch soll es in den nächsten Jahren Ernährungsempfehlungen geben, auch die Beschränkung der Verwendung von Transfettsäuren soll untersucht werden.

  • Lebensmittelimitate

Die Verwendung von Analogkäse oder anderen Ersatzsubstanzen muss in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Dabei muss die Schriftgröße mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Wird Klebefleisch verwendet, muss die Bezeichnung „aus Fleischstücken zusammengefügt“ auf die Packung gedruckt werden.

  • Lebensmittelallergene

Allergene müssen künftig auf der Packung hervorgehoben werden, etwa farblich unterlegt. Auch bei loser Ware ist die Allergenkennzeichnung nun verpflichtend.

  • Weitere Angaben

Auf koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke müssen Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende gedruckt werden. Für Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügelfleisch wird die Herkunftskennzeichnung verpflichtend. Zusätzlich muss bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten das Einfrierdatum angegeben sein.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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