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Einen Kindergartenplatz zu finden, ist in Deutschland fast schon Glückssache. Ist das Kind auch noch Allergiker unmöglich. In einem aktuellen Fall entschied nun das Amtsgericht München, dass eine KITA zu Recht den Platz gekündigt hatte. Zwar gab die Einrichtung keine Begründung an, für die Eltern des fünfjährigen Jungen ist diese aber klar: Das Kind ist hochgradig allergisch.
Das Münchner Ehepaar wollte die bestmögliche Versorgung für ihr Kind und unterschrieb den Vertrag für eine angesehene private Einrichtung. Jedoch enthielt der Vertrag eine Klausel, nach der eine beiderseitige Kündigungsfrist innerhalb von drei Monaten ohne Angabe von Gründen vereinbart wurde.
Die Eltern deponierten im Kindergarten eine Notfallkiste, in der neben dem Allergiepass auch Medikamente für den Ernstfall enthalten waren.
Jedoch kam es zwischen Erziehern und Eltern wohl zu Spannungen. Die Eltern stellten immer neue Forderungen unter anderem nach einer "nussfreien Zone". Im März 2011 kam die Kündigung. Die Eltern klagten, aus pädagogischen Gründen sei es für den Jungen wichtig, die Kindergartenzeit in einer KITA zu verbringen.
Die KITA-Leitung jedoch blieb bei der Kündigung. Das Risiko eines allergischen Schocks sei für die Mitarbeiter zu hoch. Das Amtsgericht München gab der Einrichtung Recht: "Bei der Betreuung von Kindergartenkindern gibt es kein übergeordnetes, einem Schulabschluss vergleichbares Ziel, das den Verbleib in einer Einrichtung zwingend notwendig macht", so das Gericht (Az.: 222 C 8644/11).
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